Neue Wettanbieter 2026 im Vergleich: Zehn Marken mit deutscher Sportwetten-Erlaubnis
Stand: 30. Oktober 2026. Die Erlaubnisangaben wurden gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder abgeglichen.

Ein neuer Anbieter ist in Deutschland nicht dann legal, wenn er neu aussieht. Er ist es, wenn er eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis besitzt und auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder steht. Zwischen diesen beiden Sätzen liegt der ganze Unterschied, um den es auf dieser Seite geht. Wer sich einen Marktüberblick verschafft, findet Dutzende Seiten, die sich modern anfühlen, in drei Sprachen übersetzt sind und ein Wettprogramm zeigen, das voller ist als jedes deutsche Programm. Genau das ist der Punkt: Was voller ist, ist meistens nicht erlaubt.
Der Markt für Sportwetten in Deutschland ist seit dem 1. Juli 2021 neu geordnet. Wer ihn betreten will, braucht eine Erlaubnis, die bundesweit gilt, und ein Eintrag in einer Liste, die jeder einsehen kann. Das klingt nach Bürokratie. Es ist in Wahrheit die einzige Auskunft, die einem Wettenden wirklich weiterhilft, weil sie nicht von der Marketingabteilung eines Anbieters stammt. Die Liste ist am 02.10.2026 geführt und umfasst 30 Einträge: 27 Betreiber mit einer Sportwetten-Erlaubnis, zwei davon zusätzlich für Pferdewetten, und drei, die ausschließlich Pferdewetten anbieten dürfen. Jede dort verzeichnete Domain endet auf .de. Umgekehrt gilt das nicht, und daran scheitern die meisten Verwechslungen: Eine .de-Adresse beweist gar nichts. Sie kostet ein paar Euro im Jahr.
Der zweite Satz, der auf dieser Seite immer wieder auftaucht, ist unangenehmer. Eine Erlaubnis sagt nichts darüber, ob ein Angebot gut ist. Sie sagt, dass der Anbieter die Regeln einhält, die für alle gelten: ein monatliches Einzahlungslimit, das über alle Anbieter hinweg greift, eine Altersgrenze, eine Sperrdatei, ein Wettprogramm mit Grenzen. Diese Regeln sind keine Empfehlung, sie sind die Bedingung. Und sie kosten etwas, wie jede Regel etwas kostet. Wer das weiß, liest den Abschnitt „Die zehn Anbieter im Vergleich“ anders.
Woran ein neuer Anbieter in Deutschland gemessen wird
Der naheliegende Fehler ist, einen Anbieter nach dem zu beurteilen, was er selbst über sich schreibt. Die zweite Möglichkeit ist, ihn nach dem zu beurteilen, was auf einer Vergleichsseite über ihn steht. Beide Wege führen an der Frage vorbei. Die einzig belastbare Auskunft über die Erlaubnis ist die Whitelist selbst, und sie liefert genau drei Angaben: die Domain, für die die Sportwetten-Erlaubnis gilt, die Betreibergesellschaft dahinter und das Datum der Ersterlaubnis. Nicht mehr. Kein Enddatum, keine Bonität, keine Aussage über Quoten oder Auszahlungsdauer.

Diese drei Angaben sind trotzdem mehr wert, als sie aussehen. Die Betreibergesellschaft trennt Marke von Firma. Hinter einem Namen, der sich wie ein Sportmagazin anhört, kann eine Limited mit Sitz in Malta stehen, und das ist völlig normal: Die Whitelist führt für Bet365.de die Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Ta’Xbiex, Malta. Für eine Domain gilt immer nur die Erlaubnis, die dort verzeichnet ist. Wer eine Marke mit mehreren Domains betreibt, hat nicht automatisch auf allen Sportwetten. Und das Erlaubnisdatum ist die nüchterne Antwort auf die Frage, wie neu ein Anbieter wirklich ist. Eine Ersterlaubnis aus dem Jahr 2020 ist eben keine Neuheit mehr, auch wenn die Marke seither umbenannt, neu gestaltet oder mit einer Kampagne neu eingeführt wurde.
Was die Whitelist freilich nicht kann: Sie zeigt keine Enddaten, und sie sagt nichts über die Qualität. Sie ist eine Zulassungsliste, kein Testbericht. Das ist keine Schwäche. Sie ist nur die Grenze dessen, was eine Behörde beurteilen darf.
Whitelist-Eintrag, Betreibergesellschaft und Erlaubnisdatum
panorami | Marke | Whitelist-Status nach Angabe der GGL | Betreibergesellschaft | Sportwetten-Erlaubnis seit
Admiralbet.de | Sportwetten-Erlaubnis | Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020
Bet365.de | Sportwetten-Erlaubnis | Hillside (Europe) ENC | 09.10.2020
Tipico.de | Sportwetten-Erlaubnis | Tipico Co. Limited | 09.10.2020
Tiptorro.de | Sportwetten-Erlaubnis | Torro Tec Limited | 30.06.2021
NEO.bet | Sportwetten-Erlaubnis | Greenvest Betting Limited | 09.10.2020
Interwetten.de | Sportwetten-Erlaubnis | Interwetten Gaming Limited | 02.11.2020
Oddset.de | Sportwetten-Erlaubnis | Oddset Sportwetten GmbH | 18.11.2020
Betway.de | Sportwetten-Erlaubnis | Betway Limited | 09.03.2021
Bpremium.de | Sportwetten-Erlaubnis | Ladbrokes (Deutschland) Limited | 09.10.2020
Wettarena.de | Sportwetten-Erlaubnis | I.B.C. Sportsbetting Limited | 09.10.2020

Die Datumsspalte ist die interessanteste der vier, und sie wird am häufigsten falsch gelesen. Sieben der zehn Marken tragen ein Ersterlaubnisdatum aus dem Jahr 2020 oder aus den ersten Monaten 2021. Das ist kein Zufall. Der neue Glücksspielstaatsvertrag trat am 1. Juli 2021 in Kraft, das Zulassungsverfahren lief vorher an, und wer damals dabei war, hat einen Startvorteil, der sich nicht aufholen lässt. Wer heute neu auf den Markt kommt, kommt in ein Regelwerk hinein, das schon stand. Für den Wettenden bedeutet das etwas sehr Praktisches: Die Frage „welcher Anbieter ist neu“ hat meistens gar nichts mit der Frage zu tun, welcher Anbieter ein schnelles, breites oder günstiges Produkt hat. Ein Haus mit sechs Jahren Erfahrung unter deutschem Recht kann in jeder Hinsicht träger sein als eines, das seit drei Jahren dabei ist.
Die Spalte, die ich weggelassen habe, ist die Auszahlungsquote. Sie steht auf keinem Zulassungsdokument. Eine Behörde prüft, ob ein Anbieter darf, nicht wie gut seine Quoten sind. Wer eine Marke auswählt, weil sie auf der Liste steht, hat die erste Hürde genommen und noch keine einzige Information über den Preis der Wetten, den sie verkauft.
Warum der Markteintritt nach dem 1. Juli 2021 ein anderer ist
Der Rechtsrahmen ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021. Er ordnet Sportwetten neu, und er verschiebt das Gewicht von der Frage „ist das erlaubt“ zur Frage „nach welchen Regeln“. Für den Einstieg in den Markt heißt das: Wer ein Sportwettenangebot aufbauen will, braucht eine Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV, erteilt über das zuständige Regierungspräsidium, beaufsichtigt von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale). Beide Behörden haben unterschiedliche Aufgaben. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat in dieser Zeit einen großen Teil der Erlaubnisse erteilt, so etwa an die WINAMAX SA am 29.06.2021 mit Verlängerung vom 08.12.2022, an Betway am 09.03.2021 oder an die ODDSET Sportwetten GmbH mit Bescheid vom 15.12.2022. Die GGL führt danach die Liste, prüft die Einhaltung und verhängt Bußgelder nach § 28a GlüStV.
Eine Ersterlaubnis läuft fünf Jahre, geregelt in § 4c Abs. 1 GlüStV. Das ist die Zahl, die in kaum einer Anbieterbeschreibung steht und die für die Bewertung eines „neuen“ Anbieters wichtiger ist als jedes Startdatum. Sie bedeutet, dass Erlaubnisse in Wellen auslaufen und verlängert werden müssen. Wer nach dem ersten Eintrag fünf Jahre später nicht verlängert, verschwindet wieder. Für den Wettenden ist das ein Signal: Marken, die regelmäßig eine Folgeerlaubnis bekommen, sind in einem laufenden Prüfverfahren, nicht nur einmal durch ein Tor gegangen. Die Whitelist nennt diese Daten für die Marken mit langer Historie. Für einen Markteintritt, der tatsächlich frisch ist, nennt sie nur das eine Datum, das es gibt.
Betreibergesellschaften mit Sitz in Malta: was das heißt und was nicht
Ein Blick auf die Betreibergesellschaften in der Tabelle fällt fast einheitlich aus. Greentube Betting Malta, Hillside (Europe) ENC, Tipico Co. Limited, Interwetten Gaming Limited, Betway Limited, Ladbrokes (Deutschland) Limited, I.B.C. Sportsbetting Limited, Torro Tec Limited, Greenvest Betting Limited: Der Sitz ist mit einer Ausnahme in Malta. Das ist kein Trick, sondern das Ergebnis davon, dass Sportwetten im Internet international aufgestellt sind. Das deutsche Recht verlangt nicht den deutschen Firmensitz. Es verlangt eine Erlaubnis für die deutsche Domain.
Wichtiger ist die Umkehrung dieses Satzes. Ein maltesischer Firmensitz macht einen Anbieter nicht automatisch gleichwertig mit einem anderen, der dort sitzt. Die Whitelist verbindet eine Gesellschaft mit einer Domain, und nur diese Verbindung zählt. Wer einen Anbieter mit einer anderen Domain desselben Halters im Ausland nutzt, nutzt diese Erlaubnis nicht. Das ist die häufigste Verwechslung überhaupt, und sie ist teuer, wenn sie schiefgeht.
Ein Gegenbeispiel zur Vollständigkeit: Die ODDSET Sportwetten GmbH ist eine deutsche Gesellschaft, erlaubt von einem deutschen Regierungspräsidium. Das ändert an den Regeln nichts. Der Wettende hat auf Oddset.de dieselben Limits, dieselbe Sperrdatei und dieselbe Altersgrenze wie bei einer Marke mit Sitz in San Ġiljan. Der Firmensitz ist ein Faktum, kein Vorteil.
Was die Erlaubnis kostet und was sie garantiert
Die Whitelist ist ein Verzeichnis, kein Gütesiegel für Quoten. Was sie belegt, ist die Teilnahme an einem System, und dieses System hat harte Kanten. Wer einen lizenzierten Anbieter wählt, kauft Rechtssicherheit und Spielerschutz. Er kauft auch jede Regel mit, die im GlüStV steht. Und er bezahlt die Steuer mit, die im Preis der Wette steckt, ob sie auf dem Wettschein ausgewiesen wird oder nicht.
Die erste Kante ist der Ort, an dem gewettet werden darf. Nicht jede Domain eines Halters ist eine Domain mit Sportwetten-Erlaubnis. Die Merkur Bets Malta Limited ist in der Whitelist für Merkurbets.de mit Sportwetten-Erlaubnis seit dem 6. November 2023 geführt, zugleich für die Sportwetten-Domains Merkur-sports.de und Xtip.de; für Merkurslots.de gilt die Sportwetten-Erlaubnis ebenfalls, allerdings erst ab dem 6. November 2023, während die Gesellschaft unter dem Datum 9. Oktober 2020 mit Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022 für andere Domains steht. Man muss diese Sätze zweimal lesen. Der Punkt ist einfach: Eine Marke, die Slots anbietet, hat dafür eine eigene Erlaubnis mit eigenen Regeln. Aus einer Casinoerlaubnis folgt für das Sportwettenangebot nichts, und umgekehrt. Betway wiederum führt in der Whitelist eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 02.10.2026, neben der Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.03.2021. Zwei Erlaubnisse, zwei Gegenstände, zwei Regelsätze.
Die zweite Kante ist, was überhaupt gewettet werden darf. Der GlüStV lässt festquotierte Wetten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts davon zu, als Einzel- und als Kombinationswette (§ 21 Abs. 1), und nur die Wettarten, die die GGL zugelassen hat, das sogenannte Sportwettprogramm nach § 21 Abs. 5. Das ist deutlich enger, als es aussieht. Wer ein ausländisches Programm kennt, erkennt die Grenze sofort. Wetten auf soziale oder politische Ereignisse sind nicht zulässig. Ausgeschlossen sind Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren, wobei die GGL-Praxis Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateurbereich einordnet, außerdem manipulationsträchtige Wetten sowie Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung (§ 21 Abs. 1a). E-Sport gehört nicht dazu: Die GGL stellt fest, dass Wetten auf E-Sport nicht möglich sind, weil E-Sport nicht als Sport anerkannt ist. In Deutschland gibt es kein lizenziertes E-Sport-Wetten.
Die dritte Kante betrifft Livewetten, und sie wird von Anbietern besonders ungern erklärt. § 21 Abs. 4 GlüStV erlaubt während eines laufenden Ereignisses nur Wetten auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine vergleichbare Komponente in Sportarten, in denen solche Ereignisse selten sind. Das nächste Tor im Fußball ist erlaubt, der nächste Satz im Tennis auch. Der nächste Punkt im Tennis und der nächste Korb im Basketball sind es nicht. Wer ein Liveprogramm sieht, in dem minütlich neue Wetten auf jeden Ballwechsel angeboten werden, sieht kein lizenziertes deutsches Angebot. Die Auszahlung von Gewinnen erfolgt erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses. Ein Einzahlungslimit oder eine Höchstgrenze pro Wette gibt es für Sportwetten nicht; ein gesetzliches Limit pro Wette existiert nicht.
Und dann ist da noch die Steuer. Sie läuft als Sportwettensteuer über die §§ 16 bis 25 des Rennwett- und Lotteriegesetzes, 5,3 % vom Bemessungsgrundsatz, der den Einsatz abzüglich der Steuer selbst umfasst (§§ 17, 18), also rund 5,03 % des tatsächlich eingezahlten Betrags. Geschuldet wird sie vom Veranstalter der Wette, nicht vom Wettenden (§ 19). Das ist die exakte Formulierung, und sie ist wichtig, weil die Kurzform „5,3 % vom Einsatz“ ungenau ist – die Steuer beträgt 5,3 % auf den Einsatz abzüglich der Steuer (rund 5 % des eingezahlten Betrags). Ob und wie ein Anbieter die Steuer in seine Quoten einrechnet, ist seine eigene Entscheidung; verbindlich steht das nur in seinen eigenen Bedingungen. Was bleibt: Die Steuer zahlt am Ende der, der die Wette hält, in Form einer Quote, die niedriger ist, als sie ohne sie wäre. Auch nicht lizenzierte Anbieter trifft sie. Eine gezahlte Steuer ist deshalb kein Beweis für eine Erlaubnis.
Der letzte Punkt verdient einen eigenen Satz, weil er missverstanden wird. Ob eine „riskante“ oder „garantierte“ Wette vorliegt, entscheidet keine Werbung, sondern die Erlaubnis. Eine Wette bleibt eine Wette mit einem Ausgang, den niemand kennt.
Spielerschutz: Regeln, die für alle gelten und jedem etwas nehmen
Ich habe lange gebraucht, um den Spielerschutz nicht als Anhang zu lesen. Er ist der teuerste Teil der Erlaubnis, und zwar für den Wettenden. Jede Regel in diesem Abschnitt nimmt einem Spieler etwas weg: Zeit, Freiheit, Bequemlichkeit, manchmal einen Einsatz. Wer das vorher weiß, wählt anders.
Die Beteiligung ist ab 18 Jahren erlaubt (§ 4 Abs. 3). Ein Konto pro Anbieter, mit vollständiger Verifizierung (§ 6a). Vor der Verifizierung darf ein Anbieter höchstens 72 Stunden Spiel erlauben, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen. Diese 72 Stunden sind eine Übergangsfrist, kein Freibrief. Wer in dieser Zeit einzahlt, kann nicht auszahlen, und das ist der häufigste Grund für Frust in den ersten Tagen eines neuen Kontos.
Das Einzahlungslimit nach § 6c Abs. 1 liegt standardmäßig bei 1.000 € pro Kalendermonat und gilt über alle Anbieter hinweg. Es wird über die LUGAS-Limitdatei durchgesetzt, also nicht von jedem Anbieter einzeln, sondern zentral. Die Herabsetzung wirkt sofort, die Heraufsetzung erst nach sieben Tagen. Das ist die Asymmetrie, die man kennen sollte: Senken geht in einem Klick, Erhöhen dauert eine Woche. Eine Erhöhung ist möglich, wenn die Erlaubnis des Anbieters sie zulässt und der Spieler seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisbar belegt; eine bloße Selbstauskunft genügt nicht, und die Obergrenzen liegen bei 10.000 €, in einem engen Rahmen von 10.000 bis 30.000 € für höchstens 1 % der aktiven Spieler. „Nachweisbar“ ist hier das ganze Wort. Wer eine Erhöhung will, muss sie belegen.
Das OASIS-Spielersperrsystem der §§ 8, 8a wird bei der Registrierung und bei jedem Login abgefragt. Wer sich selbst sperrt und eine Frist nennt, ist mindestens drei Monate gesperrt; ohne genannte Frist mindestens ein Jahr. Der Panic-Button nach § 6i Abs. 3 löst eine sofortige 24-stündige Sperre aus. Parallelspiele bei mehreren Anbietern desselben Veranstalters sind über die Aktivitätsdatei nach § 6h untersagt.
Ein Satz, der alles zusammenfasst: Offshore-Angebote sind mit OASIS und LUGAS nicht verbunden. Wer dort spielt, fällt aus dem System heraus, das ihn im Zweifel bremst. Das ist der trade-off dieser Seite in seiner härtesten Form. Ein lizenziertes Angebot bietet Rechtssicherheit, Selbstsperre und Streitschlichtung, aber es setzt ein Limit von 1.000 € im Monat, ein eingeschränktes Liveprogramm, die vollständige Verifizierung und Zahlungen nur vom eigenen Konto voraus. Ein nicht lizenziertes Angebot bietet höhere Limits und ein volleres Programm, aber keinen deutschen Rechtsweg und keinen Zugang zu OASIS. Auf der einen Seite steht Bequemlichkeit ohne Schutz, auf der anderen Schutz mit Reibung.
Neukundenangebote: was ein Bonus wirklich verlangt
Der Glücksspielstaatsvertrag setzt kein Sportwetten-Bonus fest und deckelt keines. Beträge, Umsatzbedingungen und Mindestquoten kommen ausschließlich aus den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Das klingt nach Freiheit. Es ist der Grund, warum dieser Abschnitt für einen Vergleich so unangenehm ist: Es gibt keine Norm, an der man ein Angebot messen könnte, außer der Rechnung, die der Anbieter selbst aufmacht.
Und die Rechnung geht selten auf. Nehmen wir eine Gratiswette, deren Einsatz nicht ausgezahlt wird, was der Normalfall ist. Bei einer Quote von 2,00 und einem Markt mit einem Auszahlungsanteil von 95 %, also einer Marge von 5 %, ist der durchschnittliche Wert einer solchen Wette der Gratisbetrag multipliziert mit dem Faktor aus Quote minus eins geteilt durch Quote, und dieses Ergebnis noch einmal multipliziert mit dem Auszahlungsanteil. Bei 10 € Gratiswette und einer Quote von 2,00 ergibt das einen Erwartungswert von 4,75 €. Der Gratisbetrag, den die Werbung nennt, liegt bei 10 €, die Gratiswette bringt im Durchschnitt aber weniger als die Hälfte, weil der Einsatz nicht zurückfließt und die Marge im Preis steckt. Das ist der Unterschied, den die Prozentzeichen verstecken.
Der Auszahlungsanteil, von dem hier die Rede ist, ist eine Rechengröße des Marktes. Man ermittelt ihn, indem man eins durch jede der Quoten eines Marktes teilt, die Kehrwerte addiert und dann eins durch diese Summe teilt. Der Rest bis 100 % ist die Marge. Bei einem Markt mit den Quoten 1,90 und 2,00 für zwei Ausgänge liegt der Auszahlungsanteil bei rund 97,4 %, die Marge also bei rund 2,6 %. Bei 1,85 und 1,95 sind es rund 94,9 % Auszahlung und rund 5,1 % Marge. Ein einziger Ausgangspunkt, zwei verschiedene Preise. Für den Wettenden ist der Markt mit der engeren Marge der billigere, unabhängig davon, wie die Quoten aussehen. Das ist die einzige Quotenkritik, die auf dieser Seite belastbar ist, und sie gilt anbieterübergreifend und unmittelbar.
Bei einem Bonus mit Umsatzbedingung ist der aussagekräftigste Wert der erwartete Verlust. Bei einem Bonus von 100 € mit einem Umsatzfaktor von 10 auf den Bonusbetrag entsteht ein Umsatz von 1.000 €. Bei einer Marge von 5 % in dem Markt, in dem der Umsatz erbracht wird, kostet das im Durchschnitt 50 € über die Serie, also den halben Bonus. Auch hier gilt: Das ist ein Erwartungswert über viele Wetten unter der Annahme, dass der Spieler gleichmäßig setzt, kein garantiertes Ergebnis für eine einzelne Wette. Wer den Bonus als Gratisgeld liest, liest ihn falsch.
Was die Seite nicht liefert, ist ein Bonuscode. Ein Code gehört in eine Anmeldemaske, nicht in eine Bewertung. Was sie liefert, ist der Rahmen, in dem ein Angebot zu lesen ist: Umsatzbedingungen, Mindestquote, Frist, Deckelung des Gewinns aus einer Gratiswette. Steht eine Mindestquote in den Bedingungen, schließt sie gerade die günstigen Wetten auf schwache Favoriten aus, die man sonst nehmen würde; sie verschiebt den Umsatz in teurere Märkte. Meist ist das ein Vorteil für den Anbieter und ein Nachteil für den, der auf den Bonus zielt.
Ein Punkt zur Werbung, der oft mit dem Bonus durcheinandergeht: Bewerben darf nur, wer eine Erlaubnis hat (§ 5 Abs. 7). Die Sperrzeit von 06:00 bis 21:00 Uhr nach § 5 Abs. 3 Satz 1 gilt nur für Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casino, nicht für Sportwetten. Für Sportwetten gelten andere Grenzen: keine Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung in demselben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären, keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Abs. 3, 6). Ein Werbespot mit einem aktiven Profi ist für ein deutsches Sportwettenangebot unzulässig. Wer ihn sieht, sieht etwas anderes als ein lizenziertes Produkt, so viele Boni daneben stehen mögen.
Zahlungswege: eigenes Konto, klare Grenzen und eine Regel, die viel aussortiert
In keinem Bereich ist der Unterschied zwischen einem lizenzierten und einem nicht lizenzierten Angebot so greifbar wie bei den Zahlungen. § 6b Abs. 4 GlüStV verlangt, dass Zahlungen nur von einem Zahlungskonto im eigenen Namen des Spielers bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut erfolgen. Anonyme Zahlungsmittel sind nicht erlaubt. Das ist der Mechanismus, der Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Karten aus dem lizenzierten deutschen Sportwetten heraushält. Es ist keine freiwillige Beschränkung, sondern die Rechtsfolge einer Pflicht zur Identifizierung des Zahlenden.
Daraus folgt fast alles, was zu Zahlungsmethoden zu sagen ist. Welche Marken ein Anbieter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht nur in seinen Bedingungen. Kein Gesetz nennt eine Methode, kein Gesetz verbietet eine bestimmte Marke. Eine Suche nach „Wettanbieter ohne Paysafecard“ oder nach einem Anbieter, der Krypto nimmt, ist deshalb keine Suche nach einer Funktion, sondern eine Suche nach einem Verstoß gegen die Identifikationspflicht. Wer sie benutzt, findet am Ende meistens Anbieter ohne deutsche Erlaubnis, und das ist kein Zufall, sondern der einzige Weg, auf dem solche Angebote überhaupt möglich sind.
Ein zweiter Punkt, der selten erklärt wird: Der Wettende kann sich nicht aussuchen, welches Limit gilt, und er kann nicht über eine anonyme Karte an der Verifizierung vorbei. Wer den Zahlungsweg wählt, wählt sein Konto, und sein Konto ist auf seinen Namen registriert. Das ist der Preis für die Auszahlung auf dasselbe Konto, die bei geschlossenem Konto innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren erfolgen muss (§ 6b Abs. 6-7). Spielergelder liegen auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto.
Zum Vergleich: Ein Anbieter außerhalb einer deutschen Erlaubnis muss keine eigene Kontoidentität verlangen, kann Krypto annehmen, kann Einzahlungen in beliebiger Höhe durchwinken und kann Auszahlungen nach eigenen Regeln und Fristen abwickeln. Das ist der Punkt, an dem Bequemlichkeit und Schutz sich am stärksten auseinanderziehen. Man kann schneller, freier und mit strengeren Limits spielen, oder langsam, eingeschränkt und abgesichert. Beides zugleich gibt es nicht.
Neue Marken und neue Einträge: Markteintritt als Ereignis
Ein Markteintritt ist in Deutschland ein Vorgang mit Datum, Betreibergesellschaft und einem Sitz. Was eine neue Marke zu einer neuen macht, lässt sich an drei Dingen ablesen, und alle drei stehen im Whitelist-Eintrag. Erstens das Ersterlaubnisdatum: Es sagt, seit wann eine Domain unter deutscher Aufsicht steht. Zweitens die Betreibergesellschaft: Sie sagt, wer haftet und ob eine Marke unter einem bekannten Konzern läuft oder eine eigenständige Limited ist. Drittens der Sitz: Er sagt, in welchem Rechtsraum die Gesellschaft organisiert ist, und das ist für die Haftungsfrage wichtiger als die Domain.
Die Maryline des LeoVegas-Markteintritts zeigt, wie das in der Praxis abläuft. Die LeoVegas Group gab am 29. November 2024 den Start ihres Sportwettenangebots auf der deutschen Marke LeoVegas.de bekannt, zusätzlich zu den dort bereits angebotenen virtuellen Automatenspielen. Das Angebot ist in allen 16 Bundesländern verfügbar; im Dezember lief dazu die Kampagne „Thrill Seeker“. Die Whitelist führt für Leovegas.de die LVSports Limited, mit einer Erlaubnis für Sportwetten seit dem 21.10.2024 und für virtuelle Automatenspiele seit dem 27.02.2023. Man sieht hier schön, wie die drei Zeiträume auseinanderfallen: Wer die Automatenspiele zuerst sah, hielt die Marke für ein Casino. Wer die Kampagne im Dezember sah, dachte an ein neues Sportwettenangebot. Die Erlaubnisdaten sagen, was wirklich neu war.
Ein zweites Muster ist der Einstieg über eine übernommene Struktur. Die Betkick Sportwettenservice, ein österreichisches Unternehmen im Besitz von Stoiximan, erhielt im Februar 2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis und bietet über die Domain Betano.de Wetten an. Die Whitelist führt für Betano.de die Betkick Sportsbetting Limited mit Sitz in San Ġiljan, Malta. Eine Marke, die 2026 zum ersten Mal auf einem Wettschein auftaucht, muss also keine 2026 gegründete Firma sein. Oft ist sie eine bestehende Erlaubnis unter neuem Namen.
Ein drittes Muster: eine neue Domain auf einer bestehenden Erlaubnis. Die I.B.C. Sportsbetting Limited ist in der Whitelist als Veranstalterin der Sportwetten unter Bet3000.de geführt, mit Erstdatum 22. April 2026, und dieselbe Gesellschaft steht hinter Wettarena. Eine der beiden Domains ist für den Markt neu, die Gesellschaft ist es nicht. Für den Wettenden ist das kein Nachteil. Für die Frage „ist das eine neue Marke“ ist es die Antwort.
Was diese Muster zusammen ergeben: Ein Neuzugang ist fast immer eine neue Domain und selten eine neue Firma. Wer auf Neuheit setzt, sollte deshalb nicht nach einem Startdatum schauen, sondern nach dem, was tatsächlich neu ist, und das ist häufig nur die Oberfläche. Ein wirklich neues Produktversprechen ist selten; ein neuer Name auf einer sechs Jahre alten Erlaubnis ist dagegen normal.
Die zehn Anbieter im Vergleich
| Marke | Betreiber (Whitelist) | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|
| AdmiralBet | Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020 |
| bet365 | Hillside (Europe) ENC | 09.10.2020 |
| Tipico | Tipico Co. Limited | 09.10.2020 |
| Tiptorro | Torro Tec Limited | 30.06.2021 |
| NEO.bet | Greenvest Betting Limited | 09.10.2020 |
| Interwetten | Interwetten Gaming Limited | 02.11.2020 |
| ODDSET | ODDSET Sportwetten GmbH | 18.11.2020 |
| Betway | Betway Limited | 09.03.2021 |
| bpremium | Ladbrokes (Deutschland) Limited | 09.10.2020 |
| Wettarena | I.B.C. Sportsbetting Limited | 09.10.2020 |
AdmiralBet: Greentube-Erlaubnis seit 2020, dazu eine eigene Casinoerlaubnis
Die Whitelist führt für Admiralbet.de die Greentube Betting Malta Limited als Betreiberin, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und Folgeerlaubnissen vom 13.12.2022 und 29.07.2024. Für virtuelle Automatenspiele auf slots.admiralbet.de besteht eine Erlaubnis seit dem 28.09.2022. Zwei Erlaubnisse, zwei Domains, zwei Regelsätze, und der Hinweis, der hier zählt: Auf slots.admiralbet.de gelten die Casino-Regeln einschließlich der Werbesperrzeit, auf Admiralbet.de die des Sportwettenangebots.
Für die Bewertung ist die Historie der Folgeerlaubnisse interessant. 2020 erteilt, 2022 verlängert, 2024 erneut verlängert: Das ist ein Anbieter, der zweimal durch ein laufendes Verfahren gegangen ist, nicht nur einmal durch ein Tor. Wer Stabilität vor Tempo sucht, findet hier eines der ruhigsten Häuser der Liste. Wer ein junges, agiles Angebot sucht, findet genau das Gegenteil.
bet365: Hillside auf Malta, Erlaubnis seit dem ersten Tag des Verfahrens
Die Whitelist führt für Bet365.de die Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Ta’Xbiex, Malta. Die Sportwetten-Erlaubnis für diese Domain wurde am 09.10.2020 erteilt, die Folgeerlaubnis am 27.12.2022. Damit gehört bet365 zur ersten Welle der deutschen Online-Sportwetten-Erlaubnisse überhaupt, neben AdmiralBet und NEO.bet.
Die Grenze dieser Marke liegt nicht in ihrer Erlaubnis, sondern in der Regelmäßigkeit, mit der Nutzer eine zweite Domain mit demselben Namen für dasselbe Produkt halten. Die Whitelist verbindet die Erlaubnis mit Bet365.de und mit nichts anderem. Wer über eine andere Adresse auf ein Angebot mit diesem Namen zugreift, nutzt diese Erlaubnis nicht. Das ist der einzige Punkt, an dem die Bekanntheit einer Marke zum Risiko wird: Je bekannter der Name, desto mehr Domains tragen ihn.
Tipico: eine Firma mit langer Geschichte und ein laufendes Verfahren in Luxemburg
Die Tipico Co. Ltd. hat ihren Sitz im Portomaso Business Tower in San Ġiljan auf Malta und wurde 2004 von Oliver Voigt, Dieter Pawlik und Mladen Pavlovic gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Wolfgang Kuentzle gegründet. Die Whitelist führt für Tipico.de die Tipico Co. Limited mit Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und Folgeerlaubnis vom 09.12.2022.
Der Anbieter steht außerdem im Zentrum eines Verfahrens, das über den Einzelfall hinausgeht. Der Bundesgerichtshof legte dem EuGH am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) die Frage vor, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; der Kläger fordert von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou hielt es in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24) grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten, mit der Ausnahme, dass Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Das Verfahren betrifft nicht das heutige lizenzierte Angebot, und es verspricht niemandem eine Rückzahlung. Es zeigt nur, warum die Unterscheidung zwischen erlaubt und nicht erlaubt keine Formalie ist.
Tiptorro: junge Marke, App-Vertrieb und fremde Selbstdarstellung
Die Whitelist führt für Tiptorro.de die Torro Tec Limited mit Sportwetten-Erlaubnis seit dem 30.06.2021 und Folgeerlaubnis vom 27.12.2022. Die Tiptorro-App wird im App Store von der Torro Tec Limited (Malta) angeboten, die sich dort als behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder beschreibt.
Wie belastbar diese Selbstbeschreibung ist, entscheidet nicht der App-Store-Text, sondern der Whitelist-Eintrag, und der ist vorhanden. Das Erlaubnisdatum vom 30.06.2021 ist eines der jüngeren unter den zehn und liegt nur einen Tag vor dem Inkrafttreten des GlüStV 2021. Für einen Wettenden, der einen Anbieter mit App-Fokus und kürzerer Markthistorie sucht, ist das der passende Eintrag. Die App-Store-Beschreibung selbst ist Marketing und keine Quelle, und genau so sollte sie gelesen werden.
NEO.bet: 2020 erlaubt, Betreiberin ist die Greenvest Betting Limited
Die Whitelist führt für NEO.bet die Greenvest Betting Limited als Betreiberin, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22.12.2022. Der Name klingt nach einem der jüngsten Angebote am Markt, das Erlaubnisdatum ist eines der ältesten der Liste.
Diese Spannung ist kein Widerspruch, sondern die interessanteste Beobachtung des Abschnitts. Eine Marke kann einen neuen Namen führen und eine alte Erlaubnis besitzen. Wer nach „neuen“ Anbietern sucht und dabei auf den Namen schaut, wird genau hier hereingelegt. Wer auf das Datum schaut, hat in einem Satz beantwortet, was er wissen wollte. Und die Greenvest Betting Limited ist dabei nur ein Beispiel für den allgemeineren Punkt aus dem Abschnitt zu den Betreibergesellschaften.
Interwetten: Erlaubnis seit 2020 und eine Geschichte in zwei Bundesländern
Die Whitelist führt für Interwetten.de die Interwetten Gaming Limited mit Sitz in Tigne‘ Point, Sliema, Malta; die Sportwetten-Erlaubnis ist mit dem 02.11.2020 verzeichnet, die Folgeerlaubnis mit dem 27.12.2022. Davor liegt eine ältere Geschichte: Die Interwetten Gaming Ltd. durfte seit Dezember 2012 in Schleswig-Holstein Sportwetten anbieten, die Erlaubnis für Casinospiele in Schleswig-Holstein erteilte das dortige Innenministerium im Januar 2013.
Das ist der Beweis dafür, dass eine Erlaubnis nicht nur ein Datum ist, sondern ein Modell. Ein lizenzierter Anbieter konnte jahrelang legal in einem Bundesland arbeiten, während im Rest der Republik andere Regeln galten. Wer heute einen bundesweiten Eintrag sieht, sieht das Ergebnis einer Vereinheitlichung, nicht eine plötzliche Neugründung. Für die Bewertung heißt das: Interwetten gehört zu den Häusern mit der längsten deutschen Erfahrung überhaupt, und seine Marke wirkt dennoch weniger alt als die von Betway oder Tipico.
ODDSET: eine deutsche GmbH und ein Bescheid aus Wiesbaden
Das Regierungspräsidium Darmstadt erteilte der ODDSET Sportwetten GmbH mit Bescheid vom 15.12.2022 die Erlaubnis für Sportwetten im Internet und im stationären Vertrieb. Aufsichtsbehörde ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, Hansering 15, 06108 Halle (Saale). Die Whitelist führt für Oddset.de eine Sportwetten-Erlaubnis seit dem 18.11.2020, mit Folgeerlaubnis vom 15.12.2022.
ODDSET ist in dieser Runde der Sonderfall, und zwar in mehrfacher Hinsicht. Der Halter ist eine deutsche GmbH, die Erlaubnis gilt ausdrücklich auch für den stationären Vertrieb, und das Angebot steht erkennbar in der Tradition des staatlichen Wettangebots. Wer einen Anbieter mit deutschem Firmensitz und einem Vertriebsnetz vor Ort sucht, findet hier den einzigen in der Liste. Wer ein schnell bewegliches Produkt mit internationalem Anstrich sucht, wird woanders fündig, und das ist keine Wertung, sondern eine Feststellung über die Bauart.
Betway: Erlaubnis aus Darmstadt, Casinoerlaubnis erst seit 2026 verzeichnet
Die Whitelist führt für Betway.de die Betway Limited als Betreiberin, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.03.2021, einer Folgeerlaubnis vom 23.12.2022 sowie einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 02.10.2026. Betway erhielt am 9. März 2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt eine Erlaubnis für Online-Sportwetten, die das Angebot an Kunden in ganz Deutschland erlaubt. Betway-Geschäftsführer Anthony Werkman bestätigte die Erlaubnis in einer Mitteilung vom 10. März 2021.
Die Casinoerlaubnis ist der neue Teil dieser Geschichte. Sie ist erst ab dem 02.10.2026 verzeichnet, also praktisch am Tag der Whitelist-Abfrage. Wer die Marke für ihr Sportwettenangebot wählt, sollte wissen, dass die zweite Erlaubnis gerade erst hinzugekommen ist und nicht Teil des Sportwettenangebots ist. Ein Sportwettenkonto muss man also nicht eröffnen, um ein Casinospiel zu sehen, und auf einem Casinokonto gilt nicht automatisch die Sportwetten-Erlaubnis.
bpremium: Ladbrokes auf Malta, Marke mit britischem Erbe
Die Whitelist führt für Bpremium.de die Ladbrokes (Deutschland) Limited mit Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und Folgeerlaubnis vom 21.12.2022. Die Ladbrokes (Deutschland) Ltd, Betreiberin von Bpremium.de, hat ihren Sitz in Unit 6, St Business Centre, 120 The Strand, Gzira, Malta, und ist unter der Registernummer C92799 geführt, nach der Nutzungsbedingungen in der Fassung vom 3. April 2023.
Die Registernummer ist an dieser Stelle ein ungewohnt konkretes Detail, und sie ist nützlich. Sie macht aus einer Marke eine nachprüfbare juristische Person. Ein Anbieter, der eine Firma mit Handelsregisternummer und eine Domain mit Whitelist-Eintrag benennt, ist klar zuzuordnen. Wer wissen will, mit wem er einen Vertrag schließt, hat hier eine bessere Antwort als bei jeder Marke, die nur ihren Namen nennt. Ob das Produkt dann überzeugt, ist eine zweite Frage, und eine, die die Whitelist nicht beantwortet.
Wettarena: I.B.C. Sportsbetting und eine geteilte Gesellschaft mit bet3000
Die Whitelist führt für Wettarena.de die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und Folgeerlaubnis vom 15.12.2022. Die Marke Wettarena wird laut AGB von der I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in 20, Lyons Range Court Flat Nru.1 Triq Bisazza, Sliema SLM 1640, Malta, angeboten. Dieselbe Gesellschaft steht in der Whitelist als Veranstalterin der Sportwetten unter Bet3000.de, mit Erstdatum 22. April 2026.
Zwei Marken, eine Gesellschaft, zwei Erlaubnisdaten: Das ist der Fall, an dem sich die Frage der Neuheit am klarsten entscheidet. bet3000 ist als Sportwetten-Domain neu verzeichnet, Wettarena steht seit 2020 im Verzeichnis. Wer nach einem neuen Anbieter sucht, findet hier formal einen, nämlich die neu verzeichnete Domain, aber keinen neuen Veranstalter. Beide Marken teilen sich die Gesellschafterin, die Regeln ändern sich nicht.
Ein neuer Domain-Eintrag ist ein anderes Ereignis als ein neuer Anbieter. Wer seit Jahren dieselbe Firma hinter zwei Marken sieht, kann die Neuheit getrost ignorieren und sich auf das Produkt konzentrieren.
Was ein Neuling sich vorher ansehen sollte
Wer zum ersten Mal auf einem deutschen lizenzierten Sportwettenangebot spielt, durchläuft eine feste Reihenfolge, und sie verläuft nirgends so, wie ein Werbeclip es zeigt. Zuerst die Registrierung mit Altersangabe. Dann die Verifizierung der Identität, die vor der ersten Auszahlung abgeschlossen sein muss. Innerhalb der ersten 72 Stunden ist Spiel möglich, mit 100 € Einzahlungslimit und ohne Auszahlung. Die Einzahlung muss von einem Konto im eigenen Namen kommen. Nach Abschluss der Verifizierung gilt das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 € über alle Anbieter hinweg, durchgesetzt über LUGAS. Wer sein Limit senken will, kann das sofort; wer es erhöhen will, muss sieben Tage warten und seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit belegen.
Diese Reihenfolge ist nicht verhandelbar, und das ist der Teil, über den am meisten geschimpft wird. Wer das vorher weiß, plant es ein. Wer verifiziert ist und sein Konto kennt, merkt von den Regeln fast nichts mehr. Gewinne werden erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt. Bei geschlossenem Konto erfolgt die Auszahlung des Guthabens innerhalb von fünf Werktagen und ohne Gebühren; Spielergelder liegen auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto.
Der Liquiditätsunterschied zwischen den Anbietern zeigt sich in Randmärkten: In den Hauptmärkten sind die Preise eng, in Nischenmärkten weiter auseinander. Wer regelmäßig unbekanntere Ligen spielt, zahlt mehr Marge als jemand, der Bundesliga-Ergebnisse setzt. Das ist keine Eigenart eines bestimmten Anbieters, sondern eine Eigenart dünner Märkte. In einem Markt mit zwei Quoten von 1,90 und 2,00 beträgt der Auszahlungsanteil rund 97,4 %, in einem mit 1,85 und 1,95 rund 94,9 %. Der zweite Markt kostet über eine Saison hinweg deutlich mehr, und kein Bonus gleicht das aus.
Welche Wahl zu welchem Spieler passt
Für einen Wettenden mit kleinem Budget, der die deutsche Regulierung in Kauf nimmt, ist ein Haus mit langer Whitelist-Historie die nächstliegende Wahl. Die wiederholten Folgeerlaubnisse zeigen ein laufendes Verfahren und damit eine gewisse Verlässlichkeit. Der Preis dafür ist die Einheitlichkeit: 1.000 € im Monat, eingeschränktes Liveprogramm, volle Verifizierung. Das Angebot ist dann besser, wenn man es langfristig nutzt und die Regeln nicht als Hindernis liest, sondern als Rahmen.
Für einen Wettenden, der Wert auf Marktbreite und Preis legt, ist die entscheidende Frage nicht die Erlaubnis, sondern die Marge in den Märkten, die er tatsächlich bespielt. Hier hilft die Whitelist kein Stück. Sie hilft nur bei der Vorfrage, und die Antwort darauf ist simpel.
Für einen Wettenden, der ein Angebot außerhalb der Whitelist prüft, ist der trade-off der härteste. Er bekommt möglicherweise höhere Limits, mehr Live-Märkte und andere Zahlungswege, verliert aber die Verbindung zu OASIS und LUGAS, den deutschen Rechtsweg und jede Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit des Anbieters zu prüfen. Die Zusage, dass die Lizenzpflicht vorläufig nicht durchgesetzt wird, ist keine rechtliche Sicherheit für den Spielenden; sie ist eine Aussage über die Vollzugsbehörde. Wer dieses Risiko eingeht, sollte es bewusst tun, und niemand sollte es tun, weil ein Werbetext „sicher“ dazu sagt.
Regionale Unterschiede und die Grenze der Erlaubnis
Die Whitelist nennt nur Domains, und nur die Domain trägt die Erlaubnis. Wer ein Angebot unter einer anderen als der verzeichneten Adresse nutzt, nutzt die falsche Domain und nicht die Erlaubnis. Das gilt auch für Anbieter, die dieselbe Marke unter mehreren Namen betreiben.
Zwei Beispiele zeigen, wie weit die Trennung reicht. Die SCGO Limited, Veranstalterin der Sportwetten unter Vbet.de, hat ihren Sitz im Luxe Pavilion, 2nd Level, Diamonds International Building, Portomaso, STJ 4010, St. Julian’s, Malta; die Whitelist verzeichnet die Sportwetten-Erlaubnis für Vbet.de seit dem 5. Dezember 2023, eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele für die Domain Maxi333.de seit dem 21. Juni 2024. Die DZBT Operations Limited, Veranstalterin der Sportwetten unter Daznbet.de, hat ihren Sitz in MRO Frank Galea Street, ZBG 9019, Zebbug, Malta; die Whitelist verzeichnet die Sportwetten-Erlaubnis für Daznbet.de seit dem 22. August 2023.
Was diese beiden Beispiele für die Auswahl bedeuten: Ein Anbieter ist keine Marke und auch kein Firmensitz, sondern ein Eintrag mit einer Domain und einem Datum. Wer das versteht, kann für fast jede Frage an den Sportwettenmarkt selbst entscheiden, welche Quelle er glaubt.
Häufige Fragen zu neuen Wettanbietern
Woran erkennt man, ob ein neuer Wettanbieter eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis hat?
An einem Eintrag auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Dort stehen die Domain, für die die Sportwetten-Erlaubnis gilt, die Betreibergesellschaft und das Datum der Ersterlaubnis. Eine .de-Adresse oder eine ansprechende Website ist kein Nachweis; nur der Eintrag ist einer.
Was bedeutet es für Spieler, wenn ein Anbieter nicht auf der Whitelist steht?
Dann ist das Angebot in Deutschland nicht erlaubt, und der Spieler verliert den Zugang zu OASIS und LUGAS, den deutschen Rechtsweg und jede Gewissheit über die Regeln. Die GGL warnte am 17. September 2026 ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten „wie etwa Platincasino“.
Welche Rolle spielen OASIS und das gemeinsame Einzahlungslimit von 1.000 € bei neuen Anbietern?
Beide gelten nur bei lizenzierten Anbietern. OASIS ist das bundesweite Sperrsystem, das bei Registrierung und Login abgefragt wird; das Limit von 1.000 € pro Kalendermonat gilt über alle Anbieter hinweg und wird über die LUGAS-Limitdatei durchgesetzt. Offshore-Angebote sind an keines von beiden angeschlossen.
Wie wird die Sportwettensteuer von 5,3 % weitergegeben?
Die Sportwettensteuer beträgt 5,3 % vom Bemessungsgrundsatz aus Einsatz abzüglich der Steuer selbst, also rund 5,03 % des eingezahlten Betrags, und wird vom Veranstalter geschuldet. Ob und wie ein Anbieter sie in seine Quoten einrechnet, entscheidet er selbst; verbindlich steht das nur in seinen eigenen Bedingungen.
Welche Umsatzbedingungen und Mindestquoten gelten bei einem Willkommensangebot?
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe. Beträge, Umsatzfaktor, Mindestquote und Frist stehen ausschließlich in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Eine niedrige Mindestquote schließt günstige Wetten aus und verschiebt den Umsatz in teurere Märkte, was den Bonus teurer macht, als er aussieht.
Welche Zahlungsmethoden sind bei lizenzierten Anbietern zulässig?
Zahlungen sind nur von einem Konto im eigenen Namen des Spielers bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut erlaubt, anonyme Zahlungsmittel nicht. Das schließt Krypto und anonyme Prepaid-Mittel aus dem lizenzierten Markt aus. Welche Marken ein Anbieter akzeptiert, steht in seinen eigenen Bedingungen.
Vergleich – American Football Wetten
Inhalt erstellt vom Team «American Football Wetten»
